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   LG Flensburg, 13.11.2020 - 6 HKO 23/20   

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LG Flensburg, 13.11.2020 - 6 HKO 23/20 (https://dejure.org/2020,54625)
LG Flensburg, Entscheidung vom 13.11.2020 - 6 HKO 23/20 (https://dejure.org/2020,54625)
LG Flensburg, Entscheidung vom 13. November 2020 - 6 HKO 23/20 (https://dejure.org/2020,54625)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Unterlassung von Aussagen zur Wirksamkeit von Chlordioxid gegen das Corona-Virus in einem Internet-Blog als Werbung für ein Arzneimittel

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 26.03.2009 - I ZR 213/06

    Festbetragsfestsetzung

    Auszug aus LG Flensburg, 13.11.2020 - 6 HKO 23/20
    Für die Anwendung der Vorschriften des Heilmittelwerbegesetzes reicht es nach dessen Schutzzweck aus, dass die betreffende Maßnahme neben anderen Zwecken auch auf den Absatz eines oder mehrerer bestimmter Arzneimittel gerichtet ist (BGH, Urteil vom 26.03.2009, I ZR 213/06, Rn. 13, Juris).

    Ob die betreffende Werbung letztlich nach einem der Werbeverbote des Heilmittelwerbegesetzes unzulässig ist, ergibt sich dann aus der gebotenen Gesamtabwägung zwischen dem Gewicht der das betreffende Werbeverbot rechtfertigenden Gründe und der Schwere des Eingriffs in die Berufsausübungs- sowie Werbe- und gegebenenfalls Meinungsfreiheit des Werbenden unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls (BGH, Urteil vom 26.03.2009, I ZR 213/06, Rn. 17, Juris).

    Die Abwägung zwischen dem Ausmaß der Gefahren, die durch die Veröffentlichung der beanstandeten Anzeige für das durch § 10 Abs. 1 HWG geschützte Rechtsgut begründet worden sind, und der Schwere des Eingriffs in das Grundrecht der Beklagten auf Meinungsfreiheit, wird maßgeblich durch den Zusammenhang beeinflusst, in dem die Anzeige erschienen ist (BGH, Urteil vom 26.03.2009, I ZR 213/06, Rn. 23).

  • LG Hildesheim, 27.10.2017 - 22 KLs 14 Js 10671/14

    Strafbarkeit des Inverkehrbringens von MMS-Produkten

    Auszug aus LG Flensburg, 13.11.2020 - 6 HKO 23/20
    Zu einer 28-prozentigen Natriumchloritlösung, die als M vertrieben worden war, haben die auf einem Gutachten eines Sachverständigen beruhenden Feststellungen des mit einem Strafverfahren wegen Inverkehrbringens von bedenklichen Arzneimitteln befassten Landgerichts Hildesheim ergeben, dass es bei oraler Einnahme in Kontakt mit Magensaft oder Speichel zu Salzsäure, Chlordioxid - ein giftiges Gas mit stechendem, chlorähnlichem Geruch - und Wasser zerfalle und je nach verabreichter Dosis unspezifisch reizend bis schädigend auf Schleimhäute wirke, wodurch es dosisabhängig zu Übelkeit und Durchfall kommen könne (LG Hildesheim, Urteil vom 27.10.2017 - 22 KLs 14 Js 10671/14, Rn. 120 ff, Juris).
  • EuGH, 15.11.2007 - C-319/05

    KAPSELN MIT KNOBLAUCHEXTRAKT-PULVER SIND KEIN ARZNEIMITTEL

    Auszug aus LG Flensburg, 13.11.2020 - 6 HKO 23/20
    Es reicht aus, wenn bei einem durchschnittlich informierten Verbraucher auch nur schlüssig, aber mit Gewissheit der Eindruck entsteht, dass dieses Erzeugnis - in Anbetracht seiner Aufmachung - die beschriebene Wirkung haben müsse (EuGH, Urteil vom 15.11.2007, C-319/05, PharmR 2008, 59 [63], Rn. 46. Beck-online).
  • BGH, 17.09.2015 - I ZR 92/14

    Smartphone-Werbung - Wettbewerbsverstoß: Irreführende Internet- und

    Auszug aus LG Flensburg, 13.11.2020 - 6 HKO 23/20
    (BGH, Urteil vom 21.02.2008, I ZR 142/05, Rn. 14, Juris; BGH, Urteil vom 17.09.2015, I ZR 92/14, DB 2016, 827, 829 Rn. 34, Juris).
  • BGH, 25.06.2015 - I ZR 11/14

    Wettbewerbswidriges Inverkehrbringen von nicht zugelassenen Arzneimitteln:

    Auszug aus LG Flensburg, 13.11.2020 - 6 HKO 23/20
    Die durch die Werbung und das Angebot von M verletzten § 3a HWG und § 21 AMG, nach denen grundsätzlich nur zugelassene Arzneimittel in den Verkehr gebracht und beworben werden dürfen, sind Marktverhaltensregelungen im Sinne von § 3a UWG, deren Verletzung die Interessen der davon betroffenen Marktteilnehmer spürbar beeinträchtigt (BGH, Urteil vom 25.06.2015, I ZR 11/14, Rn. 9, zur Vorgängerregelung von § 4 Nr. 11 UWG, Juris).
  • BGH, 21.02.2008 - I ZR 142/05

    Buchführungsbüro

    Auszug aus LG Flensburg, 13.11.2020 - 6 HKO 23/20
    (BGH, Urteil vom 21.02.2008, I ZR 142/05, Rn. 14, Juris; BGH, Urteil vom 17.09.2015, I ZR 92/14, DB 2016, 827, 829 Rn. 34, Juris).
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